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Mitgliederversammlunf ZVT

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ. Ihr obliegen insbesondere:

  • die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes
  • die Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer
  • die Genehmigung des Jahresabschlusses
  • die Entlastung des Vorstandes
  • die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
  • die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Schatzmeisters
  • die Wahl zweier Rechnungsprüfer und eines Stellvertreters
  • die Satzungsänderungen